Mittwoch, April 24, 2024

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Alle Berner Mitarbeitenden und ihre Familien haben Kabul verlassen oder sind in Sicherheit – rts.ch

Aussenminister Ignazio Cassis sagte den Medien am Dienstag, dass alle Berner Mitarbeitenden und ihre nahen Familien Kabul verlassen oder sich im sicheren Teil des Flughafens der afghanischen Hauptstadt aufhalten könnten.

292 Personen mit Bezug zur Schweiz seien evakuiert worden, teilte der Bundesrat mit. 66 von ihnen sind noch am afghanischen Flughafen. «Eine der grössten Evakuierungen in der Schweiz geht zu Ende», sagte der Schweizer Aussenminister.

Die am Montagabend in die usbekische Hauptstadt Taschkent übersandte Schweizer Charter kehrte mit 141 lokalen Mitarbeitern des Schweizerischen Kooperationsbüros in Kabul und ihren nahen Familien sowie 78 deutschen, schwedischen und afghanischen Staatsangehörigen auf Dienstag zurück, die den Técines-Flug absolvierten.

>> Beobachten der Lage in Afghanistan am Dienstag: Europäische Länder haben gewarnt, dass die Frist vom 31. August für Evakuierungen in Kabul . zu kurz ist

15 Schweizer sind noch da

Es sei vorerst nicht geplant, ein weiteres Schweizer Flugzeug dorthin zu schicken, sagte Ignazio Cassis. 15 Schweizer sind noch in Afghanistan. Er fügte hinzu, dass es sich um Menschen handelt, die den Flughafen nicht erreichen konnten oder wollten.

Die für Afghanistan zuständige Schweizer Botschaft in Islamabad hält mit ihnen regelmässigen Kontakt. Das Auswärtige Amt bestätigte, die Schweiz arbeite „unermüdlich“, damit diese Menschen das Land verlassen können.

Siehe auch  Französische/europäische AOF-Analyse - CAC 40 bleibt flach

Familien trennen sich nicht

Afghanische Staatsangehörige wurden am Flughafen allen planmäßigen Kontrollen unterzogen, bevor sie wie üblich an verschiedene Registrierungszentren der Union geschickt wurden. Die Behörden achteten darauf, die Familien nicht zu trennen.

Bei der Zuweisung durch das EDA für den Standort wurde bereits eine Sicherheitskontrolle durchgeführt. Vor der Ausstellung von humanitären Visa durch das Staatssekretariat für Einwanderung führte der Eidgenössische Geheimdienst eine zweite Überprüfung durch, die keine Sicherheitskomponente ergab, die die Einreise dieser Personen in die Schweiz beeinträchtigen könnte. Bei Bedarf kann noch eine dritte Prüfung fallweise in den Bewerberzentren durchgeführt werden.

ATS / boi