Donnerstag, April 25, 2024

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StartWorldCOVID-19. Auch die Schweiz verschärft ihre Regeln

COVID-19. Auch die Schweiz verschärft ihre Regeln

Der Schweizer Gesundheitsminister Alain Berset sagte der Presse, dass die Lage in den Spitälern besorgniserregend sei.

„Wir haben 150 Krankenhauseinweisungen pro Tag. Auf der Intensivstation hat sich das Land von hundert Patienten im November auf das Dreifache Mitte Dezember erhöht. Die Höchstzahl von 300 Patienten wurde am Montag erreicht, die Grenze, ab der eine optimale Versorgung nicht mehr möglich ist.“ für alle Patienten bereitgestellt werden.

Die Regierung rät Krankenhäusern nun, auf elektive Operationen zu verzichten. „Wir haben keine Rechtsgrundlage, um voranzukommen“, erklärte er während der Pressekonferenz. Der Bundesrat wird sich mit den Kantonen in Verbindung setzen, um herauszufinden, wie die Kapazitäten der Spitäler erhöht werden können.

Kurze Kündigungsfrist

Aus Angst, dass die Zahl der Infektionen mit der Omicron-Variante bis Weihnachten stark ansteigen würde, hat der Bundesrat die Frist für eine Auffrischimpfung von sechs auf vier Monate verkürzt.

Und der Bundesrat hat nach den am vergangenen Freitag begonnenen Konsultationen beschlossen, die Massnahmen gegen die Epidemie zu verschärfen. Ziel sei es, die Krankenhausstrukturen vor möglichst vielen Belastungen zu schützen, aber auch die Stilllegung von Aktivitäten zu vermeiden, erklärte Berset. Die sogenannte 2G-Regel (Impfung oder Heilung) Geimpft und genesen » auf Deutsch) verallgemeinert für Innenräume. Der Zutritt zu Restaurants, Kultur-, Sport- oder Unterhaltungsstätten sowie Indoor-Veranstaltungen ist nach einem einfachen Negativtest nicht möglich. Diese Maßnahme, die darauf abzielt, das Ansteckungsrisiko für nicht infizierte Personen zu verringern, wird von Maskenpflicht und Verzehr im Sitzen begleitet.

Ist dies nicht möglich, muss ein negativer Covid-Test zusammen mit einem Impf- oder Behandlungsnachweis („2G+“) vorgelegt werden. Diese Regel gilt für Bars, Nachtclubs und bestimmte nicht-professionelle sportliche oder kulturelle Aktivitäten wie Proben für Chöre oder Holzbläser. Kinder unter 16 Jahren sind nicht betroffen. Ausnahme nach Rücksprache hinzugefügt: Personen unter vier Monaten in Impfung, Impfung oder Genesung sind von der Testpflicht befreit.

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Einrichtungen oder Veranstaltungen, die der 2G-Regel unterliegen, können diese Regel freiwillig anwenden. Sie müssen also keine Maske tragen und im Sitzen essen. Für Outdoor-Events mit mehr als 300 Personen bleibt die Regel der dritten Generation in Kraft.

Einschränkungen im privaten Kreis

Auch im privaten Bereich gibt es Einschränkungen. Sobald ein Teilnehmer über sechzehn Jahren nicht geimpft oder geheilt wurde, werden maximal zehn Personen, einschließlich Kinder, festgelegt. Sie erhöht sich auf 30 Personen, wenn alle Erwachsenen geimpft oder geheilt sind, und auf 50 Personen im Ausland. Erfahrungsgemäß sei die Ansteckungsgefahr in der Privatwirtschaft hoch, bestätigt der Bundesrat.

Remote-Arbeit ist wieder obligatorisch geworden, um den Kontakt zu reduzieren und die Kontrolle über die Pandemie nicht zu verlieren. Ist das Arbeiten aus der Ferne nicht möglich, besteht in Räumen mit mehr als einer Person Maskenpflicht.