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Das Gericht hebt das allgemeine Verbot von Feuerwerkskörpern am Neujahrstag auf NDR.de – Nachrichton – Niedersachsen

Status: 18. Dezember 2020 14:48 Uhr.

Die Richter des Obersten Gerichtshofs in Lunberg haben ein Feuerwerksverbot für Neujahrsfeiern unter Berufung auf die derzeitige staatliche Koronaregelung aufgehoben.

Der High Court in Lenberg erklärte am Freitag in einer Erklärung, dass ein derart umfassendes Verbot als Vorsichtsmaßnahme gegen die Krankheit nicht erforderlich sei. Die derzeitige Fassung der niedersächsischen Regeln verbietet nicht nur den Verkauf, sondern auch das Tragen und Verbot des Transports von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen in Absatz 10a. Das Land muss nun die Koronaregulierung verbessern und das Verbot von Feuerwerkskörpern präzisieren. Wie lange darf man am Neujahrstag Cracker verkaufen und verbrennen?

Kläger: Das Verbot ist sehr umfassend

Das Verbot muss bis zum 10. Januar 2021 landesweit gelten. Am Mittwoch reichte ein Mann aus Niedersachsen eine Klage mit einem behördlichen Antrag ein. Er argumentierte, dass das Verbot von Feuerwerkskörpern keine notwendige Maßnahme zur Infektionskontrolle sei. Insbesondere ist es nicht erforderlich, alle Arten von Crackern und alle Stellen abzudecken.

Es gibt kein „formelles Ziel nach dem Gesetz zum Schutz vor Infektionskrankheiten“.

Der 13. Senat der OVG stimmte dem Antrag zu. Nach Ansicht der Richter können Maßnahmen zur Infektionskontrolle nur „formelle Ziele nach dem Gesetz zum Schutz vor Infektionskrankheiten“ verfolgen – zum Beispiel, um Menschen vor einer Kropfinfektion zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Dies schließt jedoch nicht die Gefahren des Umgangs mit Crackern ein. Daher ist das Verbot von Feuerwerkskörpern sehr angemessen, nicht notwendig und nicht angemessen, um die Ziele des Infektionsschutzgesetzes zu erreichen.

Feuerwerksverletzungen schränken die Fähigkeiten des Krankenhauses nicht ein

Der Umgang mit Crackern hat in der Vergangenheit zu zahlreichen Verletzungen geführt, insbesondere am Neujahrstag. Dies wird auch in diesem Jahr erwartet. Dieses kurzfristige therapeutische Potenzial beeinträchtigte jedoch nicht die Fähigkeit zur Behandlung von Covid-19-Patienten.

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Schale: Glühen stimulieren den Haufen nicht

Darüber hinaus argumentierten die Richter, dass ein umfassendes Verbot aller Arten von Feuerwerkskörpern nicht erforderlich sei. Zum Beispiel sind Wunderkerzen, Erbsen und Tischfeuerwerkskörper möglicherweise nicht in der Lage, eine große Anzahl von Menschen zu mobilisieren. Das niedersächsische Land hat keine konkrete Rechtfertigung für das landesweite Verbot von Feuerwerkskörpern vorgebracht – das heißt nicht nur das Verbot von hohen öffentlichen Räumen.

Das Land muss bestellfähig sein

Das Verbot von Pyrotechnikherstellern hat eindeutig schwerwiegende negative wirtschaftliche Folgen. Darüber hinaus ist die funktionale Unabhängigkeit beeinträchtigt. Die Entscheidung über den Notfallantrag ist laut OVG nicht kontrollierbar. Große öffentliche Cracker sind immer noch verboten.

Das neue Bundesgesetz verbietet den Verkauf von Feuerwerkskörpern

Es ist jedoch fraglich, ob Cracker tatsächlich am Neujahrstag verkauft werden können. Denn in Berlin hat der Bundesrat am Freitag beschlossen, das Sprengstoffgesetz zu ändern. Auf Ersuchen der Bundesregierung wurde ein Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper und Raketen erlassen.

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Die derzeitige Verordnung des Landes sieht ein vollständiges Verbot von Feuerwerkskörpern vor. Das Zusammenbringen von Menschen ist ebenfalls verboten. Des Weiteren

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Ein alter Kran im Hafen von Lönberg.  © NDR Foto: Julius Mathews

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Dieses Thema im Programm:

NDR1 Niedersachsen | Aktuell | 18. Dezember 2020 | 14:00 Uhr

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