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StartEconomyDer Ikea-Fall ist nicht der erste, weit davon entfernt

Der Ikea-Fall ist nicht der erste, weit davon entfernt

Spionage oder willkürliche Überwachung von Mitarbeitern: Der von der französischen Niederlassung des schwedischen Möbelgiganten IKEA angeklagte Fall, der am Montag vor dem Strafgericht in Versailles verhandelt wurde, ist kein Einzelfall. Mehrere Fälle dieser Art werden jedes Jahr bei der Nationalen Kommission für Informatik und Freiheiten (Cnil) eingereicht, wo sie 2019 etwas mehr als 10% der eingegangenen Beschwerden ausmachen.

Eine Erinnerung an einige Fälle, die in den letzten Jahren in Frankreich und Europa aufgedeckt wurden.

Übersetzen Sie, Sie wurden fotografiert

Im Juni 2019 verhängte Cnil gegen ein kleines Pariser Übersetzungsunternehmen eine Geldstrafe von 20.000 Euro wegen eines aufdringlichen und permanenten Videoüberwachungssystems: Die sechs Übersetzer wurden „ohne Unterbrechung an ihren Arbeitsplätzen“ gefilmt.

CNIL erklärt, dass das Unternehmen seine Mitarbeiter beim Einrichten der Kameras klar informieren muss und diese nicht kontinuierlich fotografieren kann.

138 Kameras für ein Einkaufszentrum

Im Februar 2014 informierte Cnil das Management eines Einkaufszentrums in Saint-Médard-en-Jalles (Gironde) über ein „unverhältnismäßiges Videoüberwachungssystem für Mitarbeiter“.

Während einer Inspektion beobachtete die Behörde insgesamt 138 Kameras am Standort, von denen 39 an für die Öffentlichkeit unzugänglichen Orten installiert waren, sowie ein biometrisches Gerät zur Kontrolle der Personalpläne.

Schnatz-Scanner

Im Dezember 2012 erhielt ein Mitarbeiter des Schuhmarktes ein Kündigungsschreiben wegen „wilder Brüche“, die von seinem Scanner in der Hand festgestellt wurden, um das Inventar in seinem Lager zu verwalten.

Das Management begründet diese Trennung damit, dass der Mitarbeiter inaktiv ist, wenn das Gerät kein Signal sendet.

Das Arbeitsgericht von Châteauroux (Indre) verhängte im Februar 2014 gegen das Unternehmen Strafen für die Nutzung des nicht autorisierten Überwachungssystems.

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Großer Bruder, chez le Discounter

In den Jahren 2008 und 2009 erschütterten zwei interne Spionageskandale den deutschen Rivalen Liddell. Installation von Miniaturkameras, Einstellung privater Ermittler, Sammeln von Informationen zur Gesundheit der Mitarbeiter: Die Gruppe erkennt die Fakten an, entschuldigt sich und stimmt hohen Geldstrafen in Deutschland zu.

Gleichzeitig brachen in diesem Land mehrere andere interne Überwachungsfälle aus: Die Deutsche Bahn, die Deutsche Telekom und Airbus wurden ins Visier genommen.

Guignols Spion: Kanal + Entspannung

Im Jahr 2011 wurde Canal + freigelassen, aber einige ehemalige Mitarbeiter wurden vor einigen Jahren wegen Spionage von Bruno Gaccio, dem Autor des satirischen Programms „Les Guignols de l’Info“, verurteilt.

Letzterer, der später den internen Protest gegen die Entlassung von Channel-Chef Pierre Lescourt anführte, wurde vom Sicherheitsapparat des Senders gewebt, gefilmt und von seiner Anrufliste gestrichen.

Die Richter waren der Ansicht, dass die audiovisuelle Gruppe trotz dieser Maßnahmen nicht zur Verantwortung gezogen wurde.

Ausdauer eines römischen Architekten

Es war das Bestehen eines 2007 entlassenen rumänischen Ingenieurs, das Internet für sein Unternehmen für persönliche Zwecke zu nutzen, was zehn Jahre später zu der wegweisenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (CEDH) führte, wonach Unternehmen dies natürlich können , überwachen ihre Mitarbeiter, aber in angemessener Weise.

Um zu beweisen, dass der Arbeitnehmer einen Fehler gemacht hat, stellte der Arbeitgeber innerhalb einer Woche eine 45-seitige Kopie seiner persönlichen elektronischen Kommunikation zur Verfügung.

Eine Form der Überwachung verstieß nach Angaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen das notwendige „faire Gleichgewicht“ zwischen der Achtung des Privatlebens und dem Recht des Arbeitgebers, Maßnahmen für das ordnungsgemäße Funktionieren seines Unternehmens zu ergreifen.

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