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Deutschland kündigt weitere 1,5 GW Solarausschreibung an – PV Magazine International

Die Einreichungsfrist für diese Zusatzausschreibung ist der 15. Januar 2023, und diese Einrichtungen müssen innerhalb von neun Monaten nach der Zuschlagserteilung umgesetzt werden.

Entsprechend PV-Magazin Deutschland

Um die Produktion von Photovoltaikstrom zu beschleunigen, wird die Bundesnetzagentur am 15. Januar 2023 eine zusätzliche Ausschreibung von 1,5 GW durchführen. Während dieser Sonderkonzessionsausschreibung „Krise“ dürfen die verschiedenen Konzessionen eine Leistung von 100 MWp nicht überschreiten. Ausgewählte Anlagen müssen innerhalb von neun Monaten betriebsbereit sein. Allerdings bedarf die Sonderausschreibung noch der Zustimmung der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (PSW-Solar) kritisierte diese Installationsdauer jedoch als „zu kurz“. Darüber hinaus fordert der BSW-Solar eine Lockerung der Nutzungsbeschränkungen für bestehende Flächen. Tatsächlich sind alle Bundesländer noch weit davon entfernt, den Bau von Photovoltaik-Kraftwerken in den ungünstigeren Bereichen Acker- und Grünland zu genehmigen – wenn, dann meist sehr wenig, was Bieter abschreckt. Als Beweis dafür wurden im vergangenen Juni aus einer Ausschreibung mit 1.126 MW nur ​​700 MW vergeben.

Auch das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat mehrere Verbesserungen für den Ausbau der Photovoltaik in der Privatwirtschaft beschlossen. Damit wird die 1-zu-70%-Regel abgeschafftR Januar 2023 für bestehende PV-Anlagen mit einer installierten Leistung kleiner oder gleich 7 kW. Für Anlagen über 7 kW bleibt das Gesetz unverändert, da die Verordnungen beim Einbau eines Smart Meters einen Verzicht auf die 70 %-Regelung vorsehen.

Schließlich werden PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kW für Einfamilienhäuser und Gewerbegebäude und bis zu 15 kW für eine Wohnung oder Gewerbeeinheit in Mehrfamilienhäusern und nicht mehr als 100 kW pro Steuerpflichtigem von der Einkommensteuer befreit. Januar 2023. Bisher waren auf Antrag nur Anlagen mit einer maximalen Leistung von 10 kW ausgenommen.