Mittwoch, April 24, 2024

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Gemeinsame Erklärung zu Migrationsfragen und polizeilicher und justizieller Zusammenarbeit im Ärmelkanal und in der Nordsee

Er tagt heute in Calais auf Einladung Frankreichs, der Bundesrepublik Deutschland, des Königreichs Belgien, des Königreichs der Niederlande und der Französischen Republik in Anwesenheit des für innere Angelegenheiten zuständigen EU-Kommissars sowie der europäischen Agenturen Union, Europol und Frontex.

Vertreten durch Stefan Meyer, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat der Bundesrepublik Deutschland; Annelies Verlinden, Ministerin für Inneres, institutionelle Reform und demokratische Erneuerung des Königreichs Belgien; Sami Mahdi, Staatsminister für Asyl und Migration des Königreichs Belgien; Anke Brookers-Knoll, Ministerin für Einwanderung des Königreichs der Niederlande; Gerald Darmanin, Innenminister der Französischen Republik. Elva Johansson, EU-Kommissarin für Inneres; Catherine de Paul, Exekutivdirektorin von Europol; Fabrice Leggeri, CEO von Frontex.

Sie drückten ihre Gefühle aus, nachdem ein Boot, das versuchte, die britische Küste zu erreichen, am 24. November sank und 27 Menschen tötete. Sie bekräftigten ihre Zusage, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die kriminellen Schmugglernetzwerke zu bekämpfen, die gefährdete Migrantenpopulationen ausbeuten und sie gefährlichen Überfahrten nach Großbritannien aussetzen. Sie betonten ihre gemeinsame Überzeugung, dass ihre operative Zusammenarbeit nicht nur an den Küsten des Kanals und der Nordsee, sondern auch flussaufwärts in Europa sowie in den Herkunfts- und Transitländern verstärkt werden muss. In Kooperation mit Großbritannien. Sie betonten die Notwendigkeit, Sekundärbewegungen innerhalb des Schengen-Raums wirksamer einzudämmen, um die Einkommensquellen für Schmuggelnetzwerke zu versiegen und illegale Migrationsrouten zu unterbrechen, die Menschenleben gefährden.

Sie tauschten sich über die aktuelle Lage sowie über mögliche operative und strukturelle Reaktionen aus. Als Ergebnis haben sie Empfehlungen abgegeben und Entscheidungen in den folgenden Bereichen getroffen.

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1. Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Schmuggelnetzen.

Die derzeit beobachteten irregulären Seeüberquerungen sind das Ergebnis von Migrationsbewegungen auf europäischer Ebene, die von kriminellen Netzwerken durch den Schengen-Raum und darüber hinaus in das Vereinigte Königreich organisiert wurden.

Die teilnehmenden Länder verpflichten sich im Geiste des EU-Aktionsplans zur Bekämpfung der Schleusung von Migranten (2015-2020) und des erneuerten EU-Aktionsplans zur Bekämpfung der Schleusung (2021-2025):

  • Stärkung der polizeilichen Zusammenarbeit in Grenzgebieten auf koordinierte Weise durch Mobilisierung aller geeigneten Mittel: Zu diesem Zweck werden sie den Austausch strafrechtlicher Erkenntnisse beschleunigen, gemeinsame Überwachungsmaßnahmen durchführen und die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen nationalen Strafverfolgungsbehörden verstärken. und Grenzschutz, durch Nutzung bestehender Strukturen und Partnerschaften, gegebenenfalls auch durch Aufstockung der Ressourcen der Polizei- und Zollkooperationszentren (CCPD), die ein wichtiges Instrument dieser Zusammenarbeit sind, oder durch Beiträge zur Operational Research Unit (URO ), mit Sitz in Coquelles;
  • Verstärkung ihres polizeilichen und justiziellen Engagements: Die Teilnehmerstaaten verpflichten sich, die justizielle Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zu vertiefen; Jedes teilnehmende Land wird die Organisation, Finanzierung und Lieferung von Schiffsausrüstung an Schmugglernetzwerke entschieden ablehnen;
  • Volle Nutzung der europäischen Instrumente, insbesondere der Europäischen Multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (EMPACT) und der Agenturen von Europol, Eurojust und Frontex, jeweils im Rahmen ihres jeweiligen Mandats.

Sie fordern das Vereinigte Königreich auf, einen ähnlichen Ansatz zu verfolgen, insbesondere durch aktive nachrichtendienstliche Zusammenarbeit und insbesondere durch die Übermittlung aller nützlichen Daten an die teilnehmenden Länder, um Schmugglernetzwerke zu bekämpfen.

2. Zusammenarbeit im Bereich Migration.

Die Teilnehmer nehmen die Herausforderungen und neuen rechtlichen Realitäten, die sich aus dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union im Bereich Asyl und Einwanderung ergeben, zur Kenntnis. Sie sehen die Notwendigkeit, dass die EU in diesen Fragen mit Großbritannien zusammenarbeitet.

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Die Teilnehmer verpflichten sich außerdem:

  • für eine bessere Zusammenarbeit der Herkunftsländer in Rückübernahmeangelegenheiten unter Nutzung aller verfügbaren Instrumente zusammenzuarbeiten;
  • Zusammenarbeit, um die europäischen Verhandlungen über den Europäischen Pakt für Migration und Asyl und die Schengen-Reform voranzubringen, insbesondere im Hinblick auf die Kontrollen an den Außengrenzen;
  • Die Ressourcen und das Fachwissen der europäischen Agenturen umfassend nutzen: Frontex wird insbesondere mehr Ressourcen in der Kanal- und Nordseeregion einsetzen, auch im Bereich der Luftüberwachung, und Europol wird den Einsatz von Verbindungsbeamten innerhalb der URO intensivieren , zur Unterstützung der Bediensteten der Mitgliedstaaten;

Schließlich bekräftigten die Teilnehmer ihre Absicht, die Umsetzung des Aktionsplans der Europäischen Union zur Bekämpfung der Schleusung von Migranten zu beschleunigen.

Sie rufen dazu auf, die Frage der irregulären Migrationsströme in Richtung des Kanals und der Nordsee zu erörtern, während der Rat für Justiz und Inneres am 9. Dezember zusammentritt.