Zurück zu 3G
Die 2G- oder 2G+-Regel wird in allen Regionen durch die 3G-Regel ersetzt, mit Ausnahme von Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Personen, Clubs und Diskotheken. Das bedeutet, dass diejenigen, die nicht geimpft sind, wieder Zugang zu Friseursalons, Schwimmbädern und Saunen, Sport- und Fitnesscentern, Museen, Theatern, Konzertsälen, Kinos, öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen haben. , Fahrschulen und Weiterbildung
Maske: Es ändert sich
Bei Hotels und Busreisen muss der Servicenachweis in weniger als 72 Stunden vorgelegt werden, d. h. 2G-Nachweis bei der Ankunft. Zudem wurde die maximale Teilnehmerzahl der Veranstaltung erhöht. Innen wird eine Aggressionsquote von 60 % bei maximal 6.000 Zuschauern anerkannt, außen eine Aggressionsquote von 75 % bei maximal 25.000 Teilnehmern.
Außerdem wurden die Regeln zum Tragen eines Helms seit dem 4. März geändert. Im Freien gilt die Maskenpflicht bei Veranstaltungen nur dann, wenn der empfohlene Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten wird. Das Tragen einer Maske ist auch bei Veranstaltungen zu Hause nicht obligatorisch, wenn Sie die 2G + -Regeln einhalten. In diesem Fall sollten bei Eintragung des Prüfzeugnisses nicht mehr als sechs Stunden vergehen.
Während der Regionalwahlen am 27. März ist das Tragen eines Helms obligatorisch.
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