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Neu ab Juni: Alle E-Scooter und E-Bikes müssen angemeldet werden, so sieht die Plakette aus

Es bedeutet, wie es heißt Die New EconomyAb diesem Datum können ihre Besitzer bei den Unternehmen einen Aufkleber mit den Merkmalen des Fahrzeugs anfordern.

Zwei Monate später, ab dem 15. Juni, dürfen nur noch Fahrzeuge mit dieser „Kennzeichnung“ am Verkehr teilnehmen.

Ende Februar wurde im Regelwerk eine neue Regelung zur Ausstellung von Plaketten, zum Führen von Aufzeichnungen, zum Erscheinungsbild und zum Anbringen von Plaketten für leichte Elektrofahrzeuge veröffentlicht.

Wer ein Elektro-Zweirad besitzt, solle die Plakette beantragen, hieß es im Amtsblatt.

Im Antrag auf Ausstellung einer Plakette werden personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, JMBG, Geburtsdatum, Geburtsort), Wohnortdaten (Ort, Postleitzahl, Straße und Hausnummer, Telefon, E-Mail) sowie leichte Elektrofahrzeuge angegeben Daten (Marke, permanente Nennleistung des Elektromotors, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Leergewicht).

Mit dem Antrag sind die technischen Unterlagen des Elektroleichtfahrzeugs einzureichen, aus denen sich die Marke des Fahrzeugs, die Dauernennleistung des Elektromotors, die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit und das Leergewicht des Fahrzeugs ermitteln lassen.

Darüber hinaus ist die Vorlage einer Fotokopie oder eines gescannten Personalausweises, einer ausgefüllten und unterschriebenen Abrechnung in einem separaten Formular sowie eines Zahlungsnachweises für die Ausstellung einer Vignette für leichte Elektrofahrzeuge erforderlich.

Auf die Frage der New Economy, wie viel das Verfahren kosten würde, hatte das Transportation Safety Board bis Redaktionsschluss keine Antwort erhalten.

Das Regelwerk besagt, dass, wenn die Eigenschaften des Fahrzeugs nicht anhand der eingereichten Unterlagen ermittelt werden können, eine Prüfung des leichten Elektrofahrzeugs zur Feststellung seiner Eigenschaften durchgeführt werden muss, wobei die Kosten für die Prüfung zu Lasten des Antragstellers gehen.

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Das Regelwerk legt nicht fest, wer zur Durchführung dieser Tests berechtigt ist.

Bei der Bearbeitung des Antrags werden die Seriennummer der Plakette, das Ausstellungsdatum, die Unterschrift des Ausstellers der Plakette in das technische Dokument, das Bestandteil der Pflichtdokumente ist, eingetragen und gleichzeitig mit einem Stempel versehen die Bezeichnung „Ausgestellt“. Aufkleber“ wird diagonal auf der Vorderseite angebracht.

Sollte der Aufkleber beschädigt oder zerstört sein, kann auf Wunsch ein neuer Aufkleber zur Verfügung gestellt werden.

Wie sieht der Aufkleber aus?

Der freigegebene Aufkleber hat eine rechteckige Form, eine mehrschichtige Struktur, ist bei Tag und Nacht sichtbar, selbstzerstörend beim Entfernen, Abmessungen 36 x 60 Millimeter, vollständig metallisiert, grau-silberne Farbe, mit integriertem diffraktiven optischen variablen Element usw. Sicherheitsstufen gegen Fälschungsversuche.

Im oberen Teil des Aufklebers das Logo der Agentur für Verkehrssicherheit und im mittleren Teil das leichte Elektrofahrzeug LEV in kyrillischen und lateinischen Buchstaben, darunter in Form von Zahlenwerten ohne Dezimalstellen. : permanente Nennleistung des Elektromotors (W), bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (km/h), Leergewicht (kg), untereinander.

Unten auf dem Aufkleber befindet sich der Schriftzug „ABS“ und seitlich eine siebenstellige Seriennummer. Integraler Bestandteil der Plakette ist das mit „ABS“ gekennzeichnete Steuergerät und die Seriennummer, die bei der Plakettenvergabe davon abgetrennt wird.

Der Aufkleber muss am oberen Teil der festen Lenksäule des Fahrzeugs, je nach Anordnung des Lenkrads, an einer gut sichtbaren Stelle angebracht und nach dem Anbringen des Aufklebers fotografiert werden. Es wird aufbewahrt.

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Der Empfang und die Bearbeitung von Anfragen sowie die Ausstellung und Anbringung von Aufklebern erfolgen an den Orten, die von der Agentur für Verkehrssicherheit auf ihrer offiziellen Website www.abs.gov.rs nach Inkrafttreten dieses Regelwerks festgelegt werden.

Ende Juli letzten Jahres verabschiedete die serbische Regierung Änderungen des Verkehrssicherheitsgesetzes, die erstmals Bestimmungen zu leichten Elektrofahrzeugen enthielten.

Zusätzlich zum Aufkleber am Fahrzeug müssen Fahrer Westen und Helme tragen, während der Fahrt keine Kopfhörer in den Ohren haben, andere Personen mitnehmen und zur Fortbewegung den Radweg, den Fußgänger-Radweg oder den Radweg bzw. die Straße nutzen. Empfohlenes Vorgehen.