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StartTop NewsTwitter wird beschuldigt, gegen Regeln zur Inhaltsmoderation verstoßen zu haben - EURACTIV.de

Twitter wird beschuldigt, gegen Regeln zur Inhaltsmoderation verstoßen zu haben – EURACTIV.de

Die deutsche Non-Profit-Organisation HateAid hat beim Bundesamt für Justiz Beschwerde gegen Twitter eingereicht, weil die Seite keine Informationen über ihre internen Beschwerdemechanismen wie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz bereitstellte.

Dies könnte einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie sich Plattformen auch nach dem EU Digital Services Act verhalten sollten (Gesetz über digitale Dienste, DSA) wird in Kürze implementiert. Artikel 17 des DSA sieht vor, dass Websites ihre internen Beschwerdemechanismen offenlegen müssen, sagte Josephine Ballon, Rechtsberaterin von HateAid, gegenüber EURACTIV.

„Dieses Beispiel zeigt, dass neben Gesetzen auch eine strenge Aufsicht erforderlich ist, um die Websites im Auge zu behalten.“sagte Frau Balan.

Das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ​​zur Bekämpfung von Online-Hass verpflichtet Social-Media-Anbieter dazu, Informationen darüber öffentlich zu veröffentlichen, wie sie mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte auf ihren Seiten umgehen, wenn sie mehr als 100 Beschwerden erhalten. Sie enthält auch eine Informationspflicht darüber, wie Nutzer eine zweite Beschwerde einreichen können, einen sogenannten „Gegenantrag“.

Immer noch an seinem Ende Transparenzbericht Von Januar bis Juni 2022 sei Twitter der einzige große Akteur, der keine Informationen über die Umsetzung des im NetzDG-Gesetz vorgeschriebenen Gegenbewegungsverfahrens aufnehme, beklagte HateAid.

„Nach den Angaben des Diensteanbieters scheint ein Verfahren nach § 3 b NetzDG nicht eingeleitet worden zu sein.“HateAid-Analyse.

EURACTIV kontaktierte Twitter für eine Reaktion, hatte aber zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keine Antwort erhalten.

Frau Ballon sagt, dass die Möglichkeit, die Entscheidung von Twitter über eine Beschwerde anzufechten, wichtig ist, da die Leute selten einen Anwalt bezahlen wollen, wenn die erste Beschwerde abgewiesen wird.

Das Gegenantragsverfahren ist als a „Erste Verteidigungslinie“ Eine niederschwellige Herausforderung für die anfängliche Bearbeitung von Beschwerden durch Plattformen. Darüber hinaus enthielten die im Transparenzbericht enthaltenen Mitteilungen laut der Beschwerde von HateAid keine Informationen über die Möglichkeit, eine Strafanzeige zu stellen, oder irgendwelche zusätzlichen Informationen in der Angelegenheit.

Siehe auch  ALSTOM: 130 130 Millionen Deal in Deutschland

Das Bundesamt für Justiz, das für das Netzwerkdurchsetzungsgesetz zuständig ist, teilte mit, es prüfe die Beschwerde.