Samstag, April 27, 2024

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StartscienceCOVID-19: In 19 Gemeinden in Arij . gilt wieder Maskenpflicht

COVID-19: In 19 Gemeinden in Arij . gilt wieder Maskenpflicht

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Angesichts des Ausbruchs der Covid-19-Epidemie mit einer Inzidenzrate von 159 pro 100.000 Einwohner am 20. Juli wird der Gouverneur von Arij in Absprache mit gewählten Beamten ein Dekret erlassen, das das Tragen einer Maske auf öffentlichen Straßen vorschreibt. 19 Gemeinden beteiligt, Stand 15. August.

An diesem Dienstag kündigte der Gouverneur von Areej an, dass er eine staatliche Entscheidung treffen wird, die das Tragen von Masken in der Öffentlichkeit für neunzehn Gemeinden vorschreibt. „Die Entwicklung des Virus ist sehr schnell“, erklärte Sylvie Foucher und zitierte die Entwicklung der Infektionsrate (die Anzahl der Personen, die während einer Referenzwoche positiv getestet wurden, 100.000 Einwohner gemeldet) seit dem 30. Juni. Und so zog ich vom 7. bis zum Ende des letzten Monats auf 47 bis zum 13. Juli, bevor ich „aufflammte“: 149 am 19. Juli und 159 am Dienstag.

„Ich bin daher zum Handeln verpflichtet“, fügte der Landesvertreter hinzu und präzisierte: „Dies in der Hoffnung, dass ich nicht weiter tätig werden muss.“ Kurzum: die Maske heute, um morgen eine Einsperrung zu vermeiden…

Bei der Auswahl dieser 19 Gemeinden wurden der Landkreis und seine Dienstleistungen anhand von drei Kriterien ausgewählt: Bevölkerungsdichte, Touristenbesuch und Kurbesuch. Auf der Grundlage ersterer handelt es sich um Foix, Ferrières-sur-Ariège, Montgailhard, Saint-Paul-de-Jarrat, Pamiers, Saint-Jean-du-Falga, La Tour-du-Crieu, Lavelanet, Laroque- d’Olmes und Saint-Germain Giron und Tarascon-sur-Arig.

Mas-d’Azil, Mirepoix, Saint-Lizier und Seix wurden nach dem Kriterium der touristischen Besucherzahl ausgewählt. Schließlich ist für Besucher des Spas auf den öffentlichen Plätzen der Gemeinden Ax-les-Thermes, Aulus-les-Bains, Ussat und Ornolac-Ussat-les-Bains das Tragen einer Maske obligatorisch.

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Dieses Dekret, das am Dienstagabend oder morgen oder später veröffentlicht wird, tritt am Mittwoch, 21. Juli, in Kraft. Es gilt bis zum 15. August, wenn der Gouverneur in Kontakt mit der Managementdelegation der Regionalen Gesundheitsbehörde (ARS) eine „Neubewertung“ der Situation auf der Grundlage epidemiologischer Daten vornimmt.