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Deutschland: „Schwarzwald Rambo“ zu drei Jahren Gefängnis verurteilt

Ein Mann mit dem Spitznamen „Rambo des Schwarzwaldes“ wurde am Freitag zu drei Jahren Gefängnis in Deutschland verurteilt, weil er Polizeigewehre gestohlen hatte. Yves Roche, ein 32-jähriger deutscher Mann, wurde von einem Offenburger Gericht (Baden-Württemberg) wegen illegalen Waffenbesitzes, Widerstandes gegen Verhaftung, schwerer Körperverletzung und Geiselnahme verurteilt.

Am Ende des einmonatigen Prozesses war seine Haftstrafe etwas geringer als die des Staatsanwalts, der zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden war. Mitte Juli wurde ein Mann verhaftet, weil er in einem Wald nahe der französischen Grenze mehrere Waffen besessen hatte. Manchmal wurden 2.500 Polizisten, manchmal mit Hilfe von Wärmekameras und der Unterstützung von Hubschraubern und Hunden, sechs Tage lang mobilisiert, als er im Schwarzwald jagte.

In dieser Zeit wurden der Kindergarten und das Freibad von der Gemeinde Openau vorsorglich geschlossen, was eine „gefährliche Situation“ darstellte. Waldspaziergänge und Aktivitäten im Freien wurden verboten und der Luftraum in der Gegend wurde gestoppt. Der Mann floh in den Wald, nachdem er vier Polizisten erfolgreich entwaffnet hatte. Bei seiner Festnahme wurde er leicht verletzt.

Der Angeklagte hatte eine lange Vergangenheit Gerechtigkeit

Zu Beginn seines Prozesses Mitte Januar las der Anwalt von Herrn Rawsh eine Erklärung seines Mandanten vor, in der er zugab, mit Polizeiwaffen geflohen zu sein, und darauf bestand, dass er keinen Schaden anrichten wollte und Angst hatte. „Ich bin eine Person, die die Freiheit liebt“, erklärte er.

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Sein Anwalt stellte die Verantwortung der Geiseln in Frage und forderte eine 18-monatige Bewährungsstrafe. Der Angeklagte hatte jedoch eine lange gerichtliche Aufzeichnung. Er hatte zuvor illegal Waffen getragen und wurde mit Diebstahl und Verletzungen angegriffen. Er wurde 2010 eingesperrt, nachdem er einen Freund mit einer Armbrust verletzt hatte. Die Polizei fand bei einer Untersuchung des Sprengstoffbesitzes im Jahr 2019 pädophile Gegenstände auf seinem Handy.

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