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In Deutschland sind Tesla-Kameras in den Augen von Datenschützern

Gepostet am 22. Juli 2022, 17:37 Uhr

Das ist eine der primär in Frage gestellten Funktionen von Tesla-Autos in Deutschland: der „Sentinel“-Modus. Ein Schritt, der dem VZBV nicht gefiel, der „vor einem Berliner Gericht Klage gegen Tesla erhoben hat“, sagte er in einer Pressemitteilung.

Er warf dem Autobauer von Elon Musk vor, nicht erwähnt zu haben, dass seine Kunden bei der Nutzung des „Sentinel“-Modus an die Regeln der Datenschutz-Grundverordnung gebunden sind und bei Verstößen mit Bußgeldern rechnen müssen.

Die von Tesla entwickelte Funktion nutzt die acht in den Hightech-Fahrzeugen vorhandenen Kameras, um die Umgebung des geparkten Autos in 360° zu überwachen. Das Gadget soll es ermöglichen, Beschädigungen oder Eingriffe in den Fahrgastraum zu vermeiden.

Erkennung: Sentinel-Modus

Deutscher Polizeischutz

Nicht nur die Verbraucherzentrale Rhein-Wesen ist von dieser Aktion betroffen. Im vergangenen Juni, die Berliner Zeitung BZ Die deutsche Justiz enthüllte ein internes Rundschreiben des Sicherheitsdienstes der Polizei und zirkulierte innerhalb der Dienste. Die E-Mail warnt vor der Möglichkeit, Teslas aufzuzeichnen: „Diese Aufzeichnungen werden dauerhaft auf Tesla-Servern im Ausland (Niederlande) gespeichert“, heißt es in der E-Mail unter Bezugnahme auf eine Fernsehaussage. Allerdings versichert Tesla auf seiner Seite, dass „keine Anmeldung im Sentinel-Modus an Tesla gesendet wird“.

Aus Angst vor Sicherheits- und Datenschutzproblemen ist der Zugang zu Tesla-Fahrzeugen von einigen Gebäuden des Unternehmens, wie dem Polizeipräsidium und dem Justizpolizeikomplex, eingeschränkt. Die Berliner Polizei kehrte schnell zum Handeln zurück und gab an, dass es „noch nicht wirksam“ sei, sich aber noch in der Reflexionsphase befinde.

In Frankreich warnt die CNIL

Die in den USA seit Jahren verfügbare Funktionalität brauchte einige Zeit, um in Europa anzukommen, wo sie vor einigen Monaten in einigen Ländern ihre ersten Schritte unternahm. Auf dieser Seite des Rheins sagt die CNIL, die den Schutz personenbezogener Daten und persönlicher Freiheiten in Frankreich gewährleistet, dass sie „sich der Existenz dieser Geräte und der Risiken, die sie darstellen können, bewusst ist“, während noch keine Beschwerden gegen die eingereicht wurden Betrieb. Engagieren“.

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Es nimmt jedoch noch keine spezifische Position zu dieser Angelegenheit ein, erinnert jedoch daran, dass das Gerät dem europäischen Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (RGPD) entsprechen muss: „Das Gerät kann nicht nur implementiert werden, wenn es keine weniger eingreifenden Mittel gibt. Um die gleichen Ziele zu erreichen“, so das Unternehmen.

Außerdem „müssen die Personen wissen, dass sie von dem Fahrzeug gefilmt werden und aus welchen Gründen“ und „erinnert daran, dass die Betroffenen auch ihre Rechte (insbesondere das Auskunftsrecht und das Widerspruchsrecht) ausüben können“. Automobilhersteller trifft sich derzeit nicht in Ausübung seiner Überwachungsfunktion.