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StartEconomyDas Verfassungsgericht hebt die Mietobergrenze in Berlin auf

Das Verfassungsgericht hebt die Mietobergrenze in Berlin auf

BERLIN (Reuters) – Das deutsche Verfassungsgericht hat am Donnerstag das Gesetz zur Auferlegung von Mietobergrenzen für Wohnungen in Berlin für nichtig erklärt und entschieden, dass die Stadtverwaltung nicht befugt ist, solche Regeln zu erlassen.

Das Gesetz zielt darauf ab, die am 23. November in Kraft getretenen Wohnkosten in der deutschen Hauptstadt einzudämmen und die Vermieter zu zwingen, die Mieten von mehr als 300.000 Mietern für einen Zeitraum von fünf Jahren zu senken und einzufrieren.

Das Verfassungsgericht entschied, dass nur die Bundesregierung solche Entscheidungen treffen könne, und daher „gibt es keinen Platz“ für die Legislative der lokalen Behörden.

Der deutsche Immobilienkonzern Vonovia, dessen Name nach dem Gerichtsurteil an der Börse stieg, begrüßte die Ankündigung und sagte, er werde auf das Recht verzichten, Mietrückstände geltend zu machen.

Der Vorstandsvorsitzende der Gruppe, Rolf Buch, erklärte: „Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist logisch und die Mietobergrenze zur Lösung der Probleme des Berliner Wohnungsmarktes nicht angemessen.“

„(Die Mieter) sollten aufgrund der politischen Entscheidungen keinen finanziellen Schaden erleiden“, fügte er hinzu.

Senator Sebastian Schell schrieb auf Twitter: „Es ist nun Sache der Bundesregierung, entweder ein wirksames Mietgesetz zu schaffen, das die soziale Vielfalt in Städten garantiert, oder diese Kapazität auf die Staaten zu übertragen.“

Die Mieten in Berlin waren lange Zeit niedriger als in anderen europäischen Großstädten, haben sich jedoch seit 2008 mehr als verdoppelt, da die Hauptstadt immer beliebter wurde.

(Madeleine Chambers, französische Version, Juliette Portala, herausgegeben von Blandin Henault)

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