Mittwoch, Mai 8, 2024

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Pressemitteilung zur Glaubwürdigkeit des Ministers für Einwanderung und Asyl, Jan Asselborn, im Kontext der aktuellen Beschlussfassung über internationalen Schutz für afghanische Antragsteller

Der Minister für Einwanderung und Asyl, Jan Asselborn, nimmt die verschiedenen Kritikpunkte zur Kenntnis, die nach der Aussetzung der Beschlussfassung in Fragen des Antrags auf internationalen Schutz für afghanische Staatsangehörige auf Ministerebene und dem Abbruch der diesbezüglichen Beratungen durch die Abteilung. Gericht. In Ermangelung einer vollständigen und verlässlichen Informationsquelle wurde diese Entscheidung in Erwartung einer Klärung der Lage vor Ort in Afghanistan insbesondere im Interesse der Personen getroffen, deren Antrag im Vorfeld hätte abgelehnt werden können.

Der Minister verweist in diesem Zusammenhang auf die Position des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen, die auch von anderen Mitgliedstaaten wie Deutschland, Belgien und Frankreich geteilt wird:

Angesichts der Instabilität im Land begrüßt UNHCR, dass einige Asylländer die Entscheidung über den Bedarf an internationalem Schutz für Bürger oder ehemalige gewöhnliche Einwohner Afghanistans aussetzen, bis sich die Lage stabilisiert hat und zuverlässige Sicherheits- und Menschenrechtsinformationen zur Bewertung vorliegen. Der internationale Schutzbedarf jedes Antragstellers. UNHCR ist der Ansicht, dass es nicht angemessen wäre, Staatsangehörigen oder ehemaligen gewöhnlichen Einwohnern Afghanistans internationalen Schutz mit der Begründung zu verweigern, dass sie fliehen oder anderswo im Land umgesiedelt werden könnten.

Für diejenigen, deren Anträge vor den jüngsten Ereignissen abgelehnt wurden, kann die aktuelle Situation in Afghanistan die Umstände ändern, die bei der Einreichung eines neuen Asylantrags zu berücksichtigen sind.[1]

Die Position des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen bestätigt diesen Ansatz der luxemburgischen Behörden allein im Interesse des Antragstellers um internationalen Schutz.

[1] UNHCR, UNHCR Position on Returns to Afghanistan, August 2021, Abs. 4-5

Herausgegeben vom Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten