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US-Botschaft in Sarajevo: Kein Grund, die Rechtsgeschichte noch einmal aufzuwärmen

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US-Botschaft in Sarajevo: Kein Grund, die Rechtsgeschichte noch einmal aufzuwärmen

Als Antwort auf die Frage des serbischen Präsidenten Aleksandar Vučić gab die US-Botschaft in Sarajevo heute bekannt, dass die Dayton-Abkommen den zentralen Behörden in Bosnien und Herzegowina obliegen und dass „keine Notwendigkeit besteht, die Rechtsgeschichte und Gerichtsurteile zu überprüfen“.

Foto: Facebook / Soziale Netzwerke

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Von der Botschaft in Bezug auf Staatseigentum in Bosnien und Herzegowina, Es wurde auf eine frühere Erklärung des stellvertretenden US-Außenministers James O’Brien im Februar verwiesenAls er sagte: „Eigentum ist der Staat“, ist der Ausgangspunkt.

Es gibt eine Möglichkeit, über die Immobilie zu sprechen, indem man mit den entsprechenden Unternehmen spricht. „Aber der Ausgangspunkt ist immer noch klar: Das Eigentum gehört dem Staat“, sagte der in der Mitteilung der Botschaft zitierte US-Beamte, berichtet das Portal Klix.ba.

„Wo steht da…“

Heute reagierte Vučić in einer Videobotschaft auf dem Instagram-Netzwerk auf frühere Behauptungen der US-Botschaft in Sarajevo, dass die auf der „Allserbischen Versammlung“ in Belgrad getroffenen Entscheidungen einen Angriff auf das Dayton-Abkommen und die staatlichen Institutionen Bosniens darstellten. und Herzegowina und bat sie, konkret zu antworten, wie sie zu der Schlussfolgerung gekommen seien und durch welches Verfahren, dass das Eigentum den Zentralbehörden und nicht den Unternehmen gehöre.

Er sagte, die Befugnisse von Bundesbeamten und -behörden seien durch das Friedensabkommen von Dayton eingeschränkt worden.

Meine erste Frage an sie ist, wie, wo und wann irgendwo geschrieben steht, dass das Eigentum den Zentralbehörden und nicht den Konzernen gehört.. „Das heißt, Punkt 3 der Verfassung von Bosnien und Herzegowina, Anhang 4 des Dayton-Abkommens, sieht vor, dass alle Regierungsfunktionen und Befugnisse, die nicht ausdrücklich den Institutionen von Bosnien und Herzegowina zugewiesen sind, den Institutionen gehören“, sagte Vucic.

In Artikel 3.1 werden BiHs Außenpolitik, Außenhandelspolitik, Zollpolitik, Währungspolitik, Finanzierungsinstitutionen und internationale Verpflichtungen von BiH, Einwanderungs-, Flüchtlings- und Asylpolitik, Durchsetzung von Strafgesetzen und Beziehungen dargelegt. Interpol sagte, von internationaler Kommunikation, behördenübergreifendem Verkehr und Flugsicherung sowie öffentlichem Eigentum oder öffentlichem Eigentum sei keine Rede gewesen.

„Bitte antworten Sie mir konkret“

Außerdem bitte ich Sie, liebe Partner der US-Botschaft, um eine konkrete Antwort, wie Sie zu dem Schluss gekommen sind, nach welchem ​​Recht und nach welchem ​​Recht das Eigentum den Zentralbehörden und den Unternehmen gehört. Dies ist im Dayton-Abkommen klar dargelegt. Warum waren Sie an der Entstehung der Krise in Bosnien und Herzegowina beteiligt? Gleichzeitig erwarte ich eine Antwort von Ihnen, da Sie bereits mehrfach gesagt haben, dass die Nachfolgevereinbarung aus dem Jahr 2001, die 2004 in Kraft getreten ist, abgeschlossen werden sollte“, fügte Vučić hinzu.

In einem Beitrag im X Network vom Montag stellte die US-Botschaft in Sarajevo fest, dass „die von allen serbischen Parlamenten getroffenen Entscheidungen zum Dayton-Abkommen und zum Unabhängigen Staat Bosnien und Herzegowina auf rechtlichen Fehlinformationen beruhen und voller Fehler sind.“

Die US-Botschaft sagt, dass die Entscheidungen keine Verteidigung des Friedensabkommens von Dayton darstellen, sondern einen „vorsätzlichen Angriff auf dieses Abkommen und die Regierungsinstitutionen Bosnien und Herzegowinas“ darstellen und gefährlich sind.

Auch von der Botschaft erwähnt Äußerungen des Präsidenten der Republika Srpska (RS), Milorad Todic, und des Parlamentspräsidenten der RS, Nenad Stevantic, zu Entscheidungen und Plänen zur Auflösung der RS ​​„stellen einen Angriff auf das Dayton-Abkommen dar“. und die territoriale Integrität, Souveränität und Multiethnizität von Bosnien und Herzegowina“.

(Tanjuk)

Siehe auch  Govit-19: Epidemiestatus in Deutschland und Berlin